Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
30.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
13.03.2025
Sonstiges
13.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
13.11.2023
Sonstiges
26.04.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
30.07.2021
Sonstiges
06.04.2021
Entscheidungen im Verfahren
02.05.2018
Eröffnungen
22.02.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
12.02.2018
Sicherungsmaßnahmen
08.02.2018
Sicherungsmaßnahmen
28.03.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
31.03.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
15.06.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
16.04.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
18.04.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
26.04.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
07.02.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
04.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
30.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
15.02.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006